• Fichte-f
  • französisch-bilingual • 
  • mint-freundlich • 
  • sozial engagiert

bili

Häufige Fragen zum Religionsunterricht

Können auch ungetaufte Schülerinnen oder Schüler, deren Religion nicht als Unterrichtsfach angeboten wird, am Unterricht teilnehmen?

Eine freiwillige Teilnahme am Religionsunterricht für ungetaufte Schülerinnen und Schüler bzw. Angehöriger anderer Religionsgemeinschaften ist möglich.

Was muss ich bei der Kurswahl beachten?

Wollen Schülerinnen oder Schüler Religionslehre als Leistungsfach wählen, müssen sie in Klasse 10 den Unterricht in diesem Fach besucht haben. Schülerinnen und Schüler, die eine Mündlichen Prüfung im Basisfach ablegen wollen, müssen in Klasse 10 den Unterricht in Ev. bzw. Kath. Religionslehre besucht haben oder eine Feststellungsprüfung über den Inhalt der Klasse 10 ablegen.